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Der blaue Montag

 

Quelle: Curiositäten- und Memorabilien-Lexicon von Wien 1846

 

Dieser Unhold hat in Wien sein Umwesen eben so arg wie in andern, großen gewerbthätigen Städten getrieben und man findet noch heut zu Tage Anklänge davon, worüber man sich nicht wundern wird, wenn man Jean Paul s Worte beherzigt, daß man in Deutschland allezeit drei Jahrhunderte brauche, um einen Mißbrauch aufzuheben, nämlich eineS, um seinen Nachtheil zu fühlen, eines, um fein Unrecht einzusehen und eines, um ihn abzuschaffen.

Die Entstehung dieses zum Sprichworte gewordenen blauen Montags fallt im Anfang des sechzehnten Jahrhunderts. Damals wurden die meisten deutschen Kirchen in den Fasten blau ausgeschmückt und um eben diese Zeit fingen die Handwerker an die Fastenmontage durch Unterlassung aller Arbeit zu feiern. Dieß thaten nicht nur die Meister selbst, sondern sie ertheilten auch ihren Gesellen und Knechten die Erlaubnis dazu.

Diese vertrieben sich die Zeit am Tage mit Essen und Trinken uud ermunterten sich dazu durch den Zuruf, daß heute blauer Montag sei. Was Anfangs nur in der Fastenzeit Statt fand, erfolgte endlich auch außer der Fastenzeit an den übrigen Montagen.

Die Meister gaben Anfangs darin gern nach, weil das ihrer Bequemlichkeit zusagte, und auf diese Art entstand der blaue Montag durchs ganze Jahr. Die Mißbräuche dabei wurden aber immer stärker, es entstanden bald die größten Ausschweifungen, Tumulte und Todtschläge; es ward endlich so arg, daß Kaiser und Reich mit einander darüber zu Rathe gingen.

In Wien scheint die Feier des blaueu Montags am frühesten zu Mißbrauchen Anlaß gegeben zu haben, denn schon Kaiser Maximilian II. eiferte im Jahre I571 sehr gegen die unmäßigen Fressereien und den blauen Montag der Handwerker.

Die Schuhknechte zu Augsburg hatten im Jahre 1726 mit den Schuhknechten zu Würzburg einen aufrührerischen Briefwechsel geführt. Sie versiegelten ihre Briefe mit dem Handwerkssiegel, das sie ihren Altgesellen anvertraut hatten und aus der Lade entwendeten. Der Magistrat untersagte ihnen diesen Briefwechsel; sie aber meinten ein solches Verbot wäre ein Eingriff in ihre Rechte. Ehe dieser Streit noch beigelegt war, brachten einige, die durch Schlägereien bei dem Magistrate in Geldstrafe verfallen waren, einen neuen Unfug auf. Sie wollten nämlich die Strafe nicht allein bezahlen, sondern meinten, Schuldige und Unschuldige müßten davon einen gleichen Antheil entrichten. Wer das nicht wollte und nicht gleich willig seinen Antheil hergab, erhielt den Schimpfnamen eines Spöttischen, alle übrigen wurden Brave genannt. Wo diese einen Spöttischen sahen, beutelten sie ihn.

Ein solcher wurde nämlich bei den Ohren und Haaren gefaßt, gezerrt, gerauft, geschüttelt, gestoßen und einige Mal herumgedreht, so daß mancher Gebeutelte alles Bewußtsein und sogar einige das Gehör verloren.

Wollte der Spöttische das nächste Mal nicht wieder gebeutelt werden, so mußte er die Mißhandlung mit Geduld ertragen und sich zuletzt, wenn es der braven Gesellschaft aufzuhören beliebte, für das Empfangene bestens danken und laut versichern, es sei ihm recht geschehen.

Um nun diesen schönen Gebrauch auch in andern Städten einzuführen, unterhielten sie mit einigen Gesellen zu München einen Briefwechsel, der aber verrathen wurde. Nach mehreren Handeln, die deßhalb zwischen ihnen und dem Magistrate vorfielen, verließen endlich in einem allgemeinen Aufstand 107 Gesellen die Stadt und schrieben von Friedberg aus, wo sie sich hinbegeben hatten, an ihre Mitgesellen in Wien, Dresden, Leipzig und Berlin einen Brief folgenden Inhalts:

„Wir haben einen Aufstand machen müssen, mit diesem, daß wir unsere alte Gerechtigkeit behalten, und berichten auch, daß keiner nach Augsburg reisen thut, was ein braver Kerl ist, oder geht er hin und arbeitet zu Augsburg, so wird er seinen verdienten Lohn schon empfangen, was aber, das wird er schon erfahren“.

Dieser Aufstand machte in ganz Deutschland Aufsehen. Da solche Mißbräuche die innere Ruhe der Städte störten, so kam es darüber auf dem Reichstage zur Sprache.

Es kam ein Reichsgesetz von 1731 heraus, Kraft dessen der blaue Montag abgestellt sein sollte. Der König von Preußen drang gleich darauf, daß dies auch in seinen brandenburgischen Ländern geschähe; in den meisten andern Reichsländern aber, und selbst in Wien scheint das Gesetz nicht befolgt worden zu sein; es wurde daher vom Kaiser Franz I. 1764 erneuert, und im J. 1772 darüber ein neues Reichsgesetz gegeben, es blieb aber an vielen Orten dennoch beim Alten.

Joseph II. fand sich ebenfalls veranlaßt, den blauen Montag und noch mehrere andere willkührliche Feiertage der Handwerker zu verbieten; allein alle diese und ähnliche Verbote können nie allgemein wirksam sein, wenn die Meister selbst nicht zu dessen Aufrechthaltung mitwirken.

 

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